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Kinderwunsch München
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Aktuelle Informationen zu Covid-19

Liebe Patient*Innen,
unser Kinderwunschzentrum bleibt weiterhin für Sie geöffnet
und führt sämtliche Kinderwunschbehandlungen durch!

 

Wir bieten die Durchführung Ihrer Kinderwunschbehandlung unter Wahrung der höchsten Sicherheitsstandards an.

 

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie

- zu den Ultraschall- und Kontrolluntersuchungen keine Begleitpersonen mitbringen

- in der Praxis eine FFP2-Maske tragen

- die Abstandsregel von 1,5 m einhalten

- bei Erkältungssymptomen/ Verdacht auf Corona Infektion die Praxis nicht betreten und telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.

 

 

Es sollen sich möglichst wenige Personen zum selben Zeitpunkt in unseren Räumen aufhalten, um einen größtmöglichen Schutz für alle vor einer Corona Infektion zu erreichen.

Termine können über unsere Terminvergabe +49 89 244 144 - 67 vereinbart werden und sind auch telefonisch oder über Videokonferenz möglich. Bitte nutzen Sie dies insbesondere für Befundbesprechungen oder Behandlungsplanungen.
Beim Erstgespräch bitten wir um das telefonische Zuschalten des nicht anwesenden Partners.

Kurzfristige Änderungen im Praxisablauf müssen wir uns vorbehalten. Über diese werden Sie auf unserer Homepage informiert.

Aktuellste Informationen zu Corona Infektion und Kinderwunsch bzw. Schwangerschaft erhalten Sie über die Homepage des Robert-Koch-Instituts www.rki.de und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) www.dggg.de.

 

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

 

Ihr Team vom Kinderwunsch Centrum München

Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern

Zum 01.11.2020 werden Kinderwunschbehandlungen in Bayern gefördert! Damit werden Paare, die ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben, bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet. Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden. Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmenbeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales. (Quelle: ZBFS.Bayern)
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